Rechnungs- und Plausibilitätsprüfungen
In manchen Schadensfällen ist die zunächst klare Ausgangslage zu einem späteren Zeitpunkt diskussions- und nicht selten streitwürdig. In solchen Fällen ist eine neutrale Bewertung des Sachverhalts maßgeblich.
- Prüfung inhaltlicher Zusammenhänge auf Plausibilität und / oder Richtigkeit
- Analyse des Gutachtens auf Plausibilität ggfs. auch zum Zweck der Beweissicherung und zur Wahrung von Ansprüchen
- Gegenüberstellungen zur Rekonstruktion des Schadenshergangs und / oder zur Plausibilitäts- / Kompatibilitätsprüfung